Allgemeine Geschäftsbedindungen PDF
Angaben gemäß § 5 TMG:
Reisinger GmbH
Pettensiedeler Str. 10
90542 Eckental
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Dipl.Ing.FH Harald Reisinger
Contact:
Telefon: +49 9126 2947 920
Telefax: +49 9126 2947 921
E-Mail: [email protected]
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Nürnberg/Fürth
Registernummer: HR B 2758
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 132 496 972
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Zurich Insurance plc NfD
53287 Bonn
Geltungsraum der Versicherung: EU
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt.
Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte. Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach der schriftlichen Bestellung bzw. deren
Auftrags-bestätigung. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen außerhalb der schriftlichen Bestellung oder Auftragsbestätigung sind zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich niederzulegen. Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Verbindlichkeit von Angeboten
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich festgelegt wurde. Technische Verbesserungen oder Änderungen der Bauart bzw. der Ausführung unserer
Ware bleiben vorbehalten. Alle von uns angefertigten Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.
3. Auftragsannahme
Aufträge gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von REISINGER GmbH mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages
gegeben.
4. Preise
Maßgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Bei Fremdwährungen gilt der amtliche Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Handelsware, die wir aus dem Ausland beziehen, können die vereinbarten Preise angepasst werden, wenn der Kurs des US$ zum Euro zwischen der Auftragserteilung und Lieferung
(Rechnungsstellung) um mehr als 3% gestiegen ist. Maßgeblich ist der amtliche Kurs (Mittelwert) am Tag der Auftragserteilung und der Lieferung.
Für Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß nach mehr als 4 Wochen ab dem Datum der Auftragserteilung erfolgen, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Bei Auftragsänderungen seitens des Käufers behalten wir uns das Recht auf Preisanpassung vor.
5. Lieferung und Lieferverzug
Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.
Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für vereinbarten frachtfreien Lieferungen. Für jede Sendung wird eine Versandversicherung
abgeschlossen; die Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird dies vom Käufer ausdrücklich nicht gewünscht so hat er es der REISINGER GmbH schriftlich mitzuteilen. Liefertermine oder
Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Wurden nachträglich
Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist oder dieser Termin erneut zu vereinbaren. Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände,
insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Brandschäden sowie solche Störungen bei den Vorlieferanten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der
Lieferpflicht. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den o. g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Käufer kann uns 6 Wochen nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Im Falle des Verzugs kann uns der Käufer
schriftlich eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt netto Kasse zu bezahlen. Die Zahlungen werden, wenn sie nicht eindeutig zugeordnet werden können, jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlung statt angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont – und Bankspesen trägt der Käufer. Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen.
Die Aufrechnung. mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten
Bankzinsen , mindestens aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug. so können wir
unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zur Heilung des
Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns
gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. herein genommener Wechsel.
Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer
Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten bis zur Fälligkeit einer Zahlung oder
während der Laufzeit eines Wechsels oder erhalten wir über den Käufer oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft, können wir sofortige Zahlung verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der
Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihn aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen aus einem
Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt.
Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wann Dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden
oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die
Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
Eine etwaige Be – oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittlungsverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be – oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zu der genannten Wertgrenze freizugeben.
Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer
bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht den
Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
8.Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach dem Erhalt der Ware
schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Erhalt der Ware, mitzuteilen.
Im Falle einer berechtigen Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im übrigen.
9. Gewährleistung
Für Mängel haften wir wie folgt:
Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart oder vom Hersteller anders vorgegeben wird, 24 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte
in Bezug auf Material und Verarbeitung.
Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen GewährIeistungsfrist erfolgen, gewähren wir 12 Monate Garantie. Diese Frist steht gleichzeitig für die Gewährleistungsfrist gemäß §447/1 BGB.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von REISINGER GmbH installiert wurden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft zu laufen. Wird die Übergabe aus Gründen, die REISINGER GmbH nicht zu vertreten hat, um mehr als 1 Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Monat nach Anlieferung der Produkte. Der Käufer wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung, bei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen der REISINGER GmbH unverzüglich anzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach Wahl von REISINGER GmbH die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder an REISINGER GmbH zurücksenden.
Die Gewährleistung erlischt, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie
schädlichen Einflüssen aussetzt. Dies gilt auch bei evtl. fehlenden Hinweis auf mögliche Gefahren. Von der Gewährleistung ausgenommen sind alle nach ordnungsgemäßer
Inbetriebnahme abnutzbaren Teile.
Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung.
Ansprüche des Käufers, welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen, sind ebenfalls
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Erfüllungsort für Garantieleistungen ist grundsätzlich Kalchreuth – Röckenhof. Es wird nur Ware in Originalverpackung angenommen.
10. Grundlage der Gewährleistung von Software
Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach gegenwärtigem technischen Entwicklungsstand Fehler in Programmen nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Wir sichern ferner
weder bestimmte Eigenschaften der Programme noch ihre generelle Tauglichkeit für alle
Kundenzwecke oder – Bedürfnisse zu.
Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern von der REISINGER GmbH deren Vernichtung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Käufer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
11. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen REISINGER GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus weichem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere für indirekte oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen REISINGER GmbH, ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte,
bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
12. Schutzrechte
Sollte der Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch nach diesem Vertrag von uns gelieferte Ware in Anspruch genommen werden, so haften wir ihm gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgestellten Schadenersatzansprüche, sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich bei folgenden Voraussetzungen:
Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme sind ausschließlich wir verfügungsberechtigt. Der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich und laufend über alle eine derartige Inanspruchnahme
betreffenden Angelegenheiten und stellt uns insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Die Haftung entfällt wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Verletzung darstellen, für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, wir haben schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt.
Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die
Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl, entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die
Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes
dessen Wert unter Berücksichtigung der bei uns üblichen Abschreibung erstatten. Mit dem Verkauf der Ware wird keine Lizenz zur Benutzung unserer Patentrechte gewährt.
13. Sonstiges
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung
oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Produktinformationen und Preisen, insbesondere per Telefax, gilt als vorhanden. Ist dies nicht der Fall, so hat es der Käufer
gegenüber REISINGER GmbH schriftlich mitzuteilen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt Die unwirksame Bestimmung ist durch eine neue wirksame zu ersetzen, die möglichst den selben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
14. Erfüllungsort – Gerichtstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, wird soweit zulässig, der Gerichtsstand Nürnberg
vereinbart. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. AGB 01/2000
Anschrift:
Reisinger GmbH
Pettensiedeler Str. 10
D-90542 Eckental
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90542 Eckental
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Dipl.Ing.FH Harald Reisinger
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Registering court:Nürnberg/Fürth
Registration number: HR B 2758
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53287 Bonn
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